Allgemeine Nutzungsbedingungen
§1 Beteiligte, Gegenstand des Vertrages
und Geltungsbereich
Die Firma Ownermeeting
(folgend: der Provider) ist Eigentümer und Betreiber der
Digitalisierungssoftware für Eigentümerversammlungen „Ownermeeting“. Selbige Software
wird den Kunden des Providers entgeltlich angeboten. Auf die Allgemeinen
Nutzungsbedingungen wird im Rahmen der Online-Registrierung in angemessener
Weise und an gebotener Stelle hingewiesen.
§2 Zustandekommen des Nutzungsvertrages/
Nutzungsberechtigte
1. Der Kunde (Anwender)
stellt mit der Online-Registrierung eine Vertragsanfrage an den Provider. Der
Kunde ist angehalten, sämtliche Felder der Online-Registrierung vollständig und
wahrheitsgemäß auszufüllen. Andernfalls gilt die Vertragsanfrage als ungültig.
Auf Grundlage falscher Angaben zustande gekommene Nutzungsverträge gelten als
unwirksam und können vom Provider zu jedem Zeitpunkt widerrufen werden
2. Verträge werden
ausschließlich mit voll geschäftsfähigen persönlichen oder juristischen
Personen geschlossen. Bei Minderjährigen ist dem Provider eine schriftliche
Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter vorzulegen.
3. Der nicht
ausschließliche Nutzungsvertrag kommt mit der Vertragsannahme durch den Provider
und der Übersendung der persönlichen Zugangsdaten zustande. Der Provider behält
sich das Recht vor, Vertragsanfragen aus technischen, sachlichen, personen-
oder unternehmensbezogenen oder sonstigen Gründen abzulehnen. Des Weiteren
behält sich der Provider das Recht vor, Kunden auch nach Zustandekommen des
Nutzungsvertrages von der Nutzung auszuschließen, sofern besondere Gründe dies
erfordern.
4. Mit Zustandekommen des
Nutzungsvertrages erwirbt der Kunde (Anwender) das nicht ausschließliche Recht,
die Digitalisierungssoftware für Eigentümerversammlungen „Ownermeeting“
zeitlich begrenzt und in Übereinstimmung mit den tariflichen Bedingungen zu
nutzen.
5. Eine Weitergabe des
nicht ausschließlichen Nutzungsrechts und der Benutzerzugangsdaten an Dritte,
die nicht beim unmittelbaren Vertragspartner beschäftigt sind, ist untersagt.
Entsprechende etwaige Unterverhältnisse und Weitergaben sind schriftlich beim
Provider anzufragen und nur nach einer ggf. erfolgten schriftlichen Erlaubnis
zulässig.
§3 Leistungsschnittstellen und
Verantwortlichkeiten
1. Der Provider gewährt
dem Kunden (Anwender) über individuelle Benutzerdaten Zugang zur
Digitalisierungssoftware für Eigentümerversammlungen „Ownermeeting“. „Ownermeeting“
bietet als Plattform die technische Infrastruktur für die digitale Vorbereitung,
die Durchführungen und die Protokollierung der Abstimmungsergebnisse von Eigenversammlungen.
2. Die Inhalte
entsprechender Versammlungen werden ausschließlich vom Kunden (Anwender)
erstellt. Für selbige Inhalte übernimmt der Provider keine Haftung. Der Kunde (Anwender)
wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich bei Erstellung der
Inhalte an geltendes Recht zu halten hat. Andernfalls behält sich der Provider
das Recht vor, den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
§4 Inhalte, Verhaltensregeln und
sonstige Grundsätze
1. Für die Generierung,
die Beschaffung und die Verwendung von elektronischen Personen- und
Kontaktdaten gelten in der Bundesrepublik Deutschland und zu einem Gutteil auch
im europäischen und außereuropäischen Ausland sehr strenge gesetzliche
Vorschriften. Wir weisen hier insbesondere auf die einschlägigen Regelungen des
deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) und die Datenschutzrichtlinie für
elektronische Kommunikation der Europäischen Gemeinschaft hin. Die Einhaltung
entsprechender gesetzlicher Regelungen ist für die Nutzung von „Ownermeeting“
verbindlich vorgeschrieben. Der Kunde (Anwender) ist verpflichtet, sich bei der
Generierung von elektronischen Kontaktdaten (E-Mail-Adressen u. ä.) das
Einverständnis zum Empfang von E-Mail–Informationen einzuholen. Der Hinweis auf
den Zweck und die Inhalte der entsprechenden E-Mails im Zuge der
Adressengenerierung muss klar erkennbar und unmissverständlich sein und ist
gesondert vom künftigen Empfänger zu bestätigen. Bei Verdachtsfällen ist der
Kunde (Anwender) verpflichtet, auf Anfrage gegenüber dem Provider den Ursprung
der Daten offenzulegen und die Einhaltung entsprechender Vorgaben im Zuge der
Datengenerierung zu belegen.
2. Voraussetzung für die
Nutzung der Digitalisierungssoftware für Eigentümerversammlungen „Ownermeeting“
ist die Annahme einer gesonderten Datenschutzerklärung durch den Kunden
(Anwender).
§5 Verfügbarkeit des
Systems/ Leistungserbringung/ Haftung
1. Dem Kunden (Anwender)
ist bewusst, dass die Digitalisierungssoftware für Eigentümerversammlungen „Ownermeeting“
regelmäßiger Wartungen bedarf und auch spontane und unangekündigte
Ausfallzeiten unvermeidbar sind. Ein durchgängiger und unterbrechungsfreier
Betrieb kann demnach nicht zugesichert werden. Im Falle von geplanten
Wartungsarbeiten wird sich der Provider jedoch bemühen, den Kunden (Anwender)
soweit möglich innerhalb einer angemessenen Frist zu informieren. Ein Recht auf
frühzeitige Information besteht jedoch nicht. Für etwaig mit Ausfallzeiten von „Ownermeeting“
in Zusammenhang stehende Umsatzausfälle übernimmt der Provider ausdrücklich
keine Haftung.
2. Die vertragsgemäßen
Leistungen des Providers beschränken sich lediglich auf die Gestellung und die
nicht unterbrechungsfreie Nutzbarmachung der Digitalisierungssoftware
für Eigentümerversammlungen „Ownermeeting“ und entsprechender
Zustellversuche über das System. Für nicht erfolgte Zustellungen, zeitliche
Verzögerungen oder aber unvollständig bzw. unbrauchbar zugestellte E-Mail und
andere digitale Inhalte, übernimmt der Provider keine Haftung.
3. Der Kunde (Anwender)
ist angehalten, die von „Ownermeeting“ übermittelten bzw. innerhalb des Systems
gespeicherten Daten außerhalb der Digitalisierungssoftware zu speichern. Für
etwaige Datenverluste, beispielsweise infolge von Fehlfunktionen, übernimmt der
Provider ausdrücklich keine Haftung.
4. Der Provider haftet gegenüber
den Kunden (Anwendern) in folgenden Fällen:
o
bei Vorsatz sowie bei grober Fahrlässigkeit unserer Unternehmensleitung
oder leitender Angestellter,
o
bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei einfacher
Fahrlässigkeit beschränkt auf den vertragstypisch vernünftigerweise
vorhersehbaren Schaden,
o
bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
o
wenn wir nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes
für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haften.
o
oder bei Nichteinhaltung von Garantiezusagen sowie arglistig verschwiegenen
Mängeln. Weitere als die vorgenannten Ansprüche der der Provider gegenüber sind
ausgeschlossen. Für die Eignung der nutzerseitigen Technik und Infrastruktur,
haften wir ebenfalls nicht.
§6 Umgang mit Daten
1. Der Provider schützt
die Daten der Kunden (Anwender) durch angemessene technische und prozessuale
Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte.
2. Der Provider behält
sich das Recht vor, eigenen Auftragnehmern nach Erfordernis gespeicherte Daten
zugänglich zu machen, jedoch ausschließlich nach einer zuvor vertraglich
gesicherten Datenschutzvereinbarung zwischen Provider und dem entsprechenden
Auftragnehmer.
3. Der Provider wird in
regelmäßigen Abständen Datensicherungen durchführen. Die Pflicht des Kunden
(Anwenders), die eigenen Datensätze außerhalb der Digitalisierungssoftware für
Eigentümerversammlungen „Ownermeeting“ zu sichern und vorzuhalten, bleibt
hiervon unberührt.
4. Dem Provider ist es
untersagt, unbefugt personenbezogene Daten von Kunden (Anwendern) zu kopieren,
weiterzugeben oder zu nutzen.
5. Nach Ablauf der
Nutzungsvereinbarung, bspw. durch Kündigung, steht dem Kunden (Anwender) das
Recht zu, beim Provider die Löschung sämtlicher, den Kunden betreffender Daten
zu erbitten. Der Provider hat der Bitte kurzfristig nachzukommen.
§7 Vertragsdauer und Kündigung
der Nutzungsvereinbarung
1. Der Vertrag gilt jeweils
für ein Jahr. Danach verlängert er sich fortlaufend um jeweils ein weiteres
Jahr, wenn er nicht schriftlich mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum
Vertragsende gekündigt wird.
2. Der Provider behält
sich das Recht vor, Nutzungsverträge aus technischen, sachlichen, personen-
oder unternehmensbezogenen oder sonstigen Gründen zu kündigen.
3. Fristlose Kündigungen
aus wichtigem Grund: Unter Beachtung des Gebots der Verhältnismäßigkeit behält
sich der Provider bei kundenseitigen (anwenderseitigen) Verstößen gegen die in
der jeweils gültigen Fassung vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen oder
anderen schwerwiegenden Gründen das Recht vor, die Nutzungsvereinbarung
fristlos zu kündigen und die Zugänge des Kunden (Anwenders) zu sperren.
§8 Nutzungsgebühren
Die Nutzungsgebühren
sind der jeweils gültigen Tarifübersicht des Providers in der jeweils gültigen
Fassung zu entnehmen und verstehen sich als Festpreise. Aufgeführt sind darin
Nettobeträge in EUR. Der Provider behält sich ausdrücklich das Recht vor,
Tarifanpassungen vorzunehmen. Individuelle Tarifanfragen, beispielsweise im
Falle von Nutzungskontingenten für Großunternehmen, sind direkt an den Provider
zu richten. Bitte verwenden Sie dafür unser Kontaktformular.
§9 Zahlungsbedingungen
1. Die Nutzungsgebühr ist
im Voraus und nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig. Alle
Zahlungen gelten erst als bewirkt, wenn der Provider vorbehaltlos über die
Zahlungen verfügen kann.
2. Im Falle eines
Zahlungsverzuges ist der Provider berechtigt, die Erfüllung der
Vertragspflichten aufzuschieben und den Zugang zu „Ownermeeting“ bis zum
Eingang der rückständigen Zahlungen zu sperren.
3. Für die Überschreitung
vereinbarter Zahlungstermine berechnet der Provider Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten p. a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank.
4. Befindet sich der
Kunde (Anwender) mit fälligen Zahlungen in Verzug und leistet Er trotz
Nachfristsetzung nicht oder verstößt Er sonst in schwerwiegender Weise gegen
den Vertrag, ist der Provider berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz zu verlangen.
§ 10 Gerichtsstand und
allgemeine Bestimmungen
1. Gerichtsstand ist Karlsruhe.
Der Provider ist jedoch berechtigt, die eigenen Ansprüche an allgemeinen
Gerichtsstand des Kunden (Anwenders) geltend zu machen.
2. Die Rechte aus diesem
Vertrag dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Providers an Dritten
übertragen werden.
3. Von etwaigen
Ansprüchen beispielsweise infolge von oder im Zusammenhang mit vom Kunden
(Anwender) versandten Dokumenten oder anderen Kommunitionsmittel mit
rechtsverletzendem Inhalt, stellt der Kunde (Anwender) den Provider auf erstes
Anfordern vollumfänglich frei.
4. Auf die vorliegenden
Allgemeinen Nutzungsbedingungen ist deutsches Recht anzuwenden.
§11
Nichtigkeitsklausel
1. Sollte eine Bestimmung
der vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen unwirksam oder nicht
durchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.
2. Die Vertragsparteien
sind verpflichtet, in einem solchem Falle die unwirksame Bestimmung
entsprechend dem Sinne dieses Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen durch
eine andere zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck, soweit dies
möglich ist, in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann.
3. Das gleiche gilt für
den Fall, dass die erforderliche Regelung einiger Punkte in den Allgemeinen
Nutzungsbedingungen übersehen worden ist.
Cookie | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
cookielawinfo-checbox-analytics | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics". |
cookielawinfo-checbox-functional | 11 months | The cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional". |
cookielawinfo-checbox-others | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other. |
cookielawinfo-checkbox-necessary | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary". |
cookielawinfo-checkbox-performance | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance". |
viewed_cookie_policy | 11 months | The cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data. |