Allgemeine Nutzungsbedingungen

§1 Beteiligte, Gegenstand des Vertrages und Geltungsbereich

 

Die Firma Ownermeeting (folgend: der Provider) ist Eigentümer und Betreiber der Digitalisierungssoftware für Eigentümerversammlungen „Ownermeeting“. Selbige Software wird den Kunden des Providers entgeltlich angeboten. Auf die Allgemeinen Nutzungsbedingungen wird im Rahmen der Online-Registrierung in angemessener Weise und an gebotener Stelle hingewiesen.

 

§2 Zustandekommen des Nutzungsvertrages/ Nutzungsberechtigte

 

1.    Der Kunde (Anwender) stellt mit der Online-Registrierung eine Vertragsanfrage an den Provider. Der Kunde ist angehalten, sämtliche Felder der Online-Registrierung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Andernfalls gilt die Vertragsanfrage als ungültig. Auf Grundlage falscher Angaben zustande gekommene Nutzungsverträge gelten als unwirksam und können vom Provider zu jedem Zeitpunkt widerrufen werden

2.    Verträge werden ausschließlich mit voll geschäftsfähigen persönlichen oder juristischen Personen geschlossen. Bei Minderjährigen ist dem Provider eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter vorzulegen.

3.    Der nicht ausschließliche Nutzungsvertrag kommt mit der Vertragsannahme durch den Provider und der Übersendung der persönlichen Zugangsdaten zustande. Der Provider behält sich das Recht vor, Vertragsanfragen aus technischen, sachlichen, personen- oder unternehmensbezogenen oder sonstigen Gründen abzulehnen. Des Weiteren behält sich der Provider das Recht vor, Kunden auch nach Zustandekommen des Nutzungsvertrages von der Nutzung auszuschließen, sofern besondere Gründe dies erfordern.

4.    Mit Zustandekommen des Nutzungsvertrages erwirbt der Kunde (Anwender) das nicht ausschließliche Recht, die Digitalisierungssoftware für Eigentümerversammlungen „Ownermeeting“ zeitlich begrenzt und in Übereinstimmung mit den tariflichen Bedingungen zu nutzen.

5.    Eine Weitergabe des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts und der Benutzerzugangsdaten an Dritte, die nicht beim unmittelbaren Vertragspartner beschäftigt sind, ist untersagt. Entsprechende etwaige Unterverhältnisse und Weitergaben sind schriftlich beim Provider anzufragen und nur nach einer ggf. erfolgten schriftlichen Erlaubnis zulässig.

 

§3 Leistungsschnittstellen und Verantwortlichkeiten

 

1.    Der Provider gewährt dem Kunden (Anwender) über individuelle Benutzerdaten Zugang zur Digitalisierungssoftware für Eigentümerversammlungen „Ownermeeting“. „Ownermeeting“ bietet als Plattform die technische Infrastruktur für die digitale Vorbereitung, die Durchführungen und die Protokollierung der Abstimmungsergebnisse von Eigenversammlungen.

2.    Die Inhalte entsprechender Versammlungen werden ausschließlich vom Kunden (Anwender) erstellt. Für selbige Inhalte übernimmt der Provider keine Haftung. Der Kunde (Anwender) wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich bei Erstellung der Inhalte an geltendes Recht zu halten hat. Andernfalls behält sich der Provider das Recht vor, den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

 

§4 Inhalte, Verhaltensregeln und sonstige Grundsätze

 

1.    Für die Generierung, die Beschaffung und die Verwendung von elektronischen Personen- und Kontaktdaten gelten in der Bundesrepublik Deutschland und zu einem Gutteil auch im europäischen und außereuropäischen Ausland sehr strenge gesetzliche Vorschriften. Wir weisen hier insbesondere auf die einschlägigen Regelungen des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) und die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation der Europäischen Gemeinschaft hin. Die Einhaltung entsprechender gesetzlicher Regelungen ist für die Nutzung von „Ownermeeting“ verbindlich vorgeschrieben. Der Kunde (Anwender) ist verpflichtet, sich bei der Generierung von elektronischen Kontaktdaten (E-Mail-Adressen u. ä.) das Einverständnis zum Empfang von E-Mail–Informationen einzuholen. Der Hinweis auf den Zweck und die Inhalte der entsprechenden E-Mails im Zuge der Adressengenerierung muss klar erkennbar und unmissverständlich sein und ist gesondert vom künftigen Empfänger zu bestätigen. Bei Verdachtsfällen ist der Kunde (Anwender) verpflichtet, auf Anfrage gegenüber dem Provider den Ursprung der Daten offenzulegen und die Einhaltung entsprechender Vorgaben im Zuge der Datengenerierung zu belegen.

2.     Voraussetzung für die Nutzung der Digitalisierungssoftware für Eigentümerversammlungen „Ownermeeting“ ist die Annahme einer gesonderten Datenschutzerklärung durch den Kunden (Anwender).

 

§5 Verfügbarkeit des Systems/ Leistungserbringung/ Haftung

 

1.    Dem Kunden (Anwender) ist bewusst, dass die Digitalisierungssoftware für Eigentümerversammlungen „Ownermeeting“ regelmäßiger Wartungen bedarf und auch spontane und unangekündigte Ausfallzeiten unvermeidbar sind. Ein durchgängiger und unterbrechungsfreier Betrieb kann demnach nicht zugesichert werden. Im Falle von geplanten Wartungsarbeiten wird sich der Provider jedoch bemühen, den Kunden (Anwender) soweit möglich innerhalb einer angemessenen Frist zu informieren. Ein Recht auf frühzeitige Information besteht jedoch nicht. Für etwaig mit Ausfallzeiten von „Ownermeeting“ in Zusammenhang stehende Umsatzausfälle übernimmt der Provider ausdrücklich keine Haftung.

2.    Die vertragsgemäßen Leistungen des Providers beschränken sich lediglich auf die Gestellung und die nicht unterbrechungsfreie Nutzbarmachung der Digitalisierungssoftware für Eigentümerversammlungen „Ownermeeting“ und entsprechender Zustellversuche über das System. Für nicht erfolgte Zustellungen, zeitliche Verzögerungen oder aber unvollständig bzw. unbrauchbar zugestellte E-Mail und andere digitale Inhalte, übernimmt der Provider keine Haftung.

3.    Der Kunde (Anwender) ist angehalten, die von „Ownermeeting“ übermittelten bzw. innerhalb des Systems gespeicherten Daten außerhalb der Digitalisierungssoftware zu speichern. Für etwaige Datenverluste, beispielsweise infolge von Fehlfunktionen, übernimmt der Provider ausdrücklich keine Haftung.

4.    Der Provider haftet gegenüber den Kunden (Anwendern) in folgenden Fällen:

o   bei Vorsatz sowie bei grober Fahrlässigkeit unserer Unternehmensleitung oder leitender Angestellter,

o   bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf den vertragstypisch vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden,

o   bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,

o   wenn wir nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haften.

o   oder bei Nichteinhaltung von Garantiezusagen sowie arglistig verschwiegenen Mängeln. Weitere als die vorgenannten Ansprüche der der Provider gegenüber sind ausgeschlossen. Für die Eignung der nutzerseitigen Technik und Infrastruktur, haften wir ebenfalls nicht.

 

§6 Umgang mit Daten

 

1.    Der Provider schützt die Daten der Kunden (Anwender) durch angemessene technische und prozessuale Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte.

2.    Der Provider behält sich das Recht vor, eigenen Auftragnehmern nach Erfordernis gespeicherte Daten zugänglich zu machen, jedoch ausschließlich nach einer zuvor vertraglich gesicherten Datenschutzvereinbarung zwischen Provider und dem entsprechenden Auftragnehmer.

3.    Der Provider wird in regelmäßigen Abständen Datensicherungen durchführen. Die Pflicht des Kunden (Anwenders), die eigenen Datensätze außerhalb der Digitalisierungssoftware für Eigentümerversammlungen „Ownermeeting“ zu sichern und vorzuhalten, bleibt hiervon unberührt.

4.    Dem Provider ist es untersagt, unbefugt personenbezogene Daten von Kunden (Anwendern) zu kopieren, weiterzugeben oder zu nutzen.

5.    Nach Ablauf der Nutzungsvereinbarung, bspw. durch Kündigung, steht dem Kunden (Anwender) das Recht zu, beim Provider die Löschung sämtlicher, den Kunden betreffender Daten zu erbitten. Der Provider hat der Bitte kurzfristig nachzukommen.

 

§7 Vertragsdauer und Kündigung der Nutzungsvereinbarung

 

1.    Der Vertrag gilt jeweils für ein Jahr. Danach verlängert er sich fortlaufend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht schriftlich mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.

2.    Der Provider behält sich das Recht vor, Nutzungsverträge aus technischen, sachlichen, personen- oder unternehmensbezogenen oder sonstigen Gründen zu kündigen.

3.    Fristlose Kündigungen aus wichtigem Grund: Unter Beachtung des Gebots der Verhältnismäßigkeit behält sich der Provider bei kundenseitigen (anwenderseitigen) Verstößen gegen die in der jeweils gültigen Fassung vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen oder anderen schwerwiegenden Gründen das Recht vor, die Nutzungsvereinbarung fristlos zu kündigen und die Zugänge des Kunden (Anwenders) zu sperren.

 

§8 Nutzungsgebühren

 

Die Nutzungsgebühren sind der jeweils gültigen Tarifübersicht des Providers in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen und verstehen sich als Festpreise. Aufgeführt sind darin Nettobeträge in EUR. Der Provider behält sich ausdrücklich das Recht vor, Tarifanpassungen vorzunehmen. Individuelle Tarifanfragen, beispielsweise im Falle von Nutzungskontingenten für Großunternehmen, sind direkt an den Provider zu richten. Bitte verwenden Sie dafür unser Kontaktformular.

 

§9 Zahlungsbedingungen

 

1.    Die Nutzungsgebühr ist im Voraus und nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig. Alle Zahlungen gelten erst als bewirkt, wenn der Provider vorbehaltlos über die Zahlungen verfügen kann.

2.    Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Provider berechtigt, die Erfüllung der Vertragspflichten aufzuschieben und den Zugang zu „Ownermeeting“ bis zum Eingang der rückständigen Zahlungen zu sperren.

3.    Für die Überschreitung vereinbarter Zahlungstermine berechnet der Provider Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p. a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

4.    Befindet sich der Kunde (Anwender) mit fälligen Zahlungen in Verzug und leistet Er trotz Nachfristsetzung nicht oder verstößt Er sonst in schwerwiegender Weise gegen den Vertrag, ist der Provider berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

 

§ 10 Gerichtsstand und allgemeine Bestimmungen

 

1.    Gerichtsstand ist Karlsruhe. Der Provider ist jedoch berechtigt, die eigenen Ansprüche an allgemeinen Gerichtsstand des Kunden (Anwenders) geltend zu machen.

2.    Die Rechte aus diesem Vertrag dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Providers an Dritten übertragen werden.

3.    Von etwaigen Ansprüchen beispielsweise infolge von oder im Zusammenhang mit vom Kunden (Anwender) versandten Dokumenten oder anderen Kommunitionsmittel mit rechtsverletzendem Inhalt, stellt der Kunde (Anwender) den Provider auf erstes Anfordern vollumfänglich frei.

4.    Auf die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen ist deutsches Recht anzuwenden.

 

§11 Nichtigkeitsklausel

 

1.    Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.

2.    Die Vertragsparteien sind verpflichtet, in einem solchem Falle die unwirksame Bestimmung entsprechend dem Sinne dieses Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen durch eine andere zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck, soweit dies möglich ist, in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann.

3.    Das gleiche gilt für den Fall, dass die erforderliche Regelung einiger Punkte in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen übersehen worden ist.